Schotter, Pflaster, Gründach: Was zählt?
Wann eine Fläche voll, anteilig oder gar nicht berechnet wird – mit den Abschlägen laut Satzung in Köln und Aachen.
Entscheidend ist, wohin das Wasser fließt.
Bei der Niederschlagswassergebühr zählt nicht das Material allein, sondern ob Regenwasser in den öffentlichen Kanal gelangt. Daraus ergeben sich drei Fälle:
- Voll: Dächer, Asphalt und Beton, die in den Kanal entwässern.
- Gar nicht: Flächen ohne Kanalanschluss – etwa Schotter, Rasengitter oder Pflaster, deren Wasser auf dem Grundstück versickert.
- Anteilig: durchlässige Beläge und Gründächer mit Kanalanschluss. Wie viel noch zählt, regelt jede Stadt in ihrer Satzung.
Was nach dem Abschlag noch zählt – Köln und Aachen.
Anteil der Fläche, der nach dem Abschlag noch berechnet wird, bei Anschluss an den Kanal („voll“ = kein Abschlag, 0 % = zählt gar nicht). Auswertung der Gebührensatzungen 2026 durch Niedra, nur am Satzungstext geprüfte Städte, ohne Gewähr; Bedingungen wie Mindestschichtdicke beim Gründach stehen in der Satzung. Abschläge gibt es nur auf Antrag mit Nachweis. „–“ = keine allgemeine Regel gefunden.
Was das in Euro bedeutet.
Köln rechnet 2026 mit 1,39 € pro Quadratmeter. Ein Hof von 2.000 m² aus Schotter, der fälschlich als versiegelt im Bescheid steht, kostet 2.780 € im Jahr. Ist er nicht an den Kanal angeschlossen, entfällt der Betrag ganz; mit Anschluss zählt er laut Satzung zur Hälfte – das sind immer noch 1.390 € weniger.
Weiterlesen: Niederschlagswassergebühr senken · Gebührenbescheid prüfen · Gebührensätze nach Stadt
Beläge und Dächer – gut zu wissen.
Zählt Schotter bei der Regenwassergebühr?
Kommt darauf an: Versickert das Wasser auf dem Grundstück, zählt Schotter meist gar nicht. Entwässert er in den Kanal, zählt er in vielen Städten nur anteilig. Steht er voll im Bescheid, lohnt sich eine Prüfung.
Bringt ein Gründach eine niedrigere Gebühr?
In vielen Städten ja – die Fläche zählt dann nur noch zu einem Teil, oft zur Hälfte. Voraussetzung ist ein Antrag mit Nachweis, manchmal auch eine Mindestdicke der Substratschicht.
Gilt der Abschlag automatisch?
Nein. Die Stadt kennt Ihre Beläge meist nicht im Detail. Abschläge gibt es nur, wenn der Eigentümer sie beantragt und nachweist.
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