Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Leistungen von Niedra. Gilt ausschließlich für Unternehmer.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ESPHERELUX S.à r.l.-S, 18, Grand-Rue, L-8472 Eischen, Luxemburg („Niedra“), und ihren Auftraggebern („Kunde“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Niedra ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
- Ersteinschätzung: Niedra wertet zu einem Grundstück öffentlich zugängliche Geodaten aus und teilt dem Kunden die ermittelte Fläche und ein geschätztes Einsparpotenzial mit. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
- Gebühren-Check: Niedra gleicht die Flächenauswertung mit dem Gebührenbescheid und der Gebührensatzung der zuständigen Kommune ab, prüft mögliche Absetzungen bei der Schmutzwassergebühr, rechnet Maßnahmen zur Gebührensenkung durch und bereitet Mitteilungen und Anträge vor.
- Abo (Pflichtenkalender): Niedra erfasst die Entwässerungsanlagen des Standorts mit ihren Prüf- und Wartungsintervallen, erinnert vor Fristen, stellt eine Ablage für Prüfberichte bereit und gleicht je nach gebuchtem Umfang jährlich neue Bescheide und Satzungen ab.
- Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere eine Gebührensenkung durch die Kommune, schuldet Niedra nicht.
§ 3 Keine Rechtsberatung, keine Vertretung
- Niedra erbringt technische und wirtschaftliche Auswertungen. Niedra erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und vertritt den Kunden nicht gegenüber Behörden, Kommunen oder Entsorgungsbetrieben.
- Von Niedra vorbereitete Mitteilungen, Anträge oder Widersprüche reicht der Kunde selbst und in eigenem Namen ein. Die Entscheidung, ob und in welcher Form er dies tut, liegt allein beim Kunden.
- Bei rechtlichen Fragen, etwa zu Fristen für einen Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid, empfiehlt Niedra, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
§ 4 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
- Auf Anfrage des Kunden unterbreitet Niedra ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, insbesondere Gebührenbescheide, Angaben zu Entwässerungsanlagen, vorhandene Prüfberichte sowie auf Anfrage Fotos der Flächen und Abläufe.
- Luftbilder zeigen nicht, wohin eine Fläche tatsächlich entwässert. Der Kunde bestätigt vor jeder vorbereiteten Mitteilung die Richtigkeit der Angaben zu seinem Grundstück.
- Verzögerungen oder Fehler, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Niedra.
§ 6 Vergütung
- Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
- Für den Gebühren-Check wird ein Erfolgshonorar in Höhe von 30 % der im ersten Jahr erzielten Ersparnis vereinbart. „Ersparnis“ ist die Differenz der Jahresgebühr vor und nach Umsetzung der von Niedra ermittelten Korrekturen und Absetzungen, nachgewiesen durch den geänderten Bescheid bzw. die Absetzungsentscheidung. Führt der Check zu keiner Ersparnis, fällt beim Erfolgshonorar keine Vergütung an.
- Das Erfolgshonorar wird fällig, sobald die Ersparnis durch Bescheid oder Entscheidung der Kommune nachgewiesen ist. Der Kunde informiert Niedra unverzüglich über den Eingang und stellt eine Kopie zur Verfügung.
- Die Abo-Gebühren richten sich nach der Zahl der Standorte und dem gebuchten Umfang laut Angebot und werden monatlich im Voraus berechnet.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt das Reverse-Charge-Verfahren; die Steuer schuldet dann der Kunde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 7 Laufzeit und Kündigung des Abos
- Das Abo hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Abo-Gebühren werden monatlich im Voraus berechnet.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um jeweils einen weiteren Monat, solange die automatische Verlängerung aktiviert ist. Bei Vertragsschluss ist sie aktiviert.
- Der Kunde kann die automatische Verlängerung im Kundenportal jederzeit ein- und ausschalten. Solange das Kundenportal nicht zur Verfügung steht, genügt eine Nachricht in Textform, z. B. per E-Mail an info@niedra.de.
- Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. danach zum Ende des jeweiligen Verlängerungsmonats. Das Ausschalten der automatischen Verlängerung gilt als Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform, soweit sie nicht über das Kundenportal erfolgen.
§ 8 Fristen und Betreiberverantwortung
- Der Pflichtenkalender unterstützt den Kunden bei der Einhaltung von Prüf- und Wartungsfristen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Wartung und die Prüfung seiner Anlagen sowie für die Einhaltung behördlicher Auflagen bleibt beim Kunden als Betreiber.
- Niedra ermittelt Fristen auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben, der vorgelegten Genehmigungen und der allgemein geltenden Vorschriften. Abweichende Auflagen aus Einzelgenehmigungen berücksichtigt Niedra nur, wenn der Kunde sie mitteilt.
§ 9 Haftung
- Niedra haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Niedra nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Bescheide, Kosten und Betriebsinformationen, streng vertraulich.
- Niedra darf anonymisierte und aggregierte Auswertungen, aus denen weder der Kunde noch das Grundstück erkennbar ist, zur Verbesserung der eigenen Leistungen nutzen.
- Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nach Vertragsende fort.
§ 11 Datenschutz
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften des Rechts am Sitz des Kunden, insbesondere des deutschen Rechtsdienstleistungsgesetzes, bleiben unberührt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte der Stadt Luxemburg. Niedra ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Oktober 2026